Zurück zur Structura

Gardeebene    Assistenten    Kapitulare    Magistri    Convocatus
Übersichtstabelle der Amtsanforderungen


Officii Ordinis

(Die Ämter des Ordens)

Die Struktur des Ordens richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten. Das abstrakteste Maß ist die Einteilung in Zirkel, die lediglich über die Verbundenheit zum Orden Aussage trifft. Feiner ist hingegen schon die Klassifierung der Mitgliedschaft nach Graden, die neben dem persönlichen Einsatz auch die Vertrauenswürdigkeit und die im oder für den Orden erworbene Reputation wiederspiegelt.
Die in der Praxis interessante Struktur aber ist die Einteilung in Ämter und Positionen. Erst die Position oder das Amt eines Mitglieds gibt Auskunft über seine Zuständigkeiten und Befugnisse. Letztlich aber entscheidet wiederum der Grad der Mitgliedschaft darüber, ob ein Mitglied ein bestimmtes Amt überhaupt ausüben darf.
Grundsätzlich gilt im Orden das Prinzip der Gleichbehandlung zwischen Magiern und Laien. Somit stehen die Ämter jedem Anwärter offen, der sich darum bemüht und die Eignung aufweist. Ausnahmen bestätigen jedoch auch hier die Regel. So ist eindeutig festgelegt, dass der Hochmarschall ein Laienmitglied sein muss, während der Hochmeister, der Hocharchivar sowie die Großmeister Magier sein müssen.
Eine Übersicht über die Anforderungen die an den Mitgliedsgrad eines Amtsanwärters gibt es in Tabellenform.


Die Ämter im Einzelnen

Die breite Basis der Mitglieder befindet sich auf der der Gardenebene. Was vielfach leicht arrogant als "Fußvolk" abgetitelt wird, ist die Lebensader des Orden. Ohne die Garden wären die Aufgaben nicht zu erledigen und die hehren Ziele nicht erreichbar.

Der Gardist:
Der gemeine Gardist des Ordo Defensores Lecturia ist in erster Linie Befehlsempfänger und -ausführender. Seine Aufgabenbereiche sind weit gestreut. Das beginnt im Standort mit kleineren alltäglichen Arbeiten von Waffenpflege über Kräuter Trocknen bis zum Wachdienst und geht im Einsatz von der Personenbedeckung über Observationstätigkeit bis hin zum Kampfeinsatz. Neben der ordensinternen Grundausbildung werden von den Gardisten keine Spezialkenntnisse gefordert.
Grade: Gardisten halten üblicherweise den 1° der Mitgliedschaft, seltener auch den 2°. Höhere Grade gehören dem inneren Zirkel an und sind deshalb für Gardisten nicht zulässig. In vertretbaren Einzelfällen versehen auch Aspiranten im 0° Gardistentätigkeiten.

Der Explorator:
Kundschafter im Dienste des ODL sind Einzelkämpfer, die nur sehr selten - aber regelmäßig - und meist auch nur sehr kurz in der ihnen zugewiesenen Burg anzutreffen sind. Allerdings geben sie so oft es geht Bericht von ihren Beobachtungen, sei es persönlich in einem Ordenshaus oder per Botenreiter. Der klassische Explorator ist ein rastloser Reisender, der immer und überall seine Augen offen hält, um magische Phänomene und Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu melden. Gerade im Osten aber werden die Exploratores heute eher gezielt ausgesandt, um Personen oder Einrichtungen der Feinde auszukundschaften.
Grade: Kundschafter haben in der Regel den 1° oder 2°, in seltenen Einzelfällen werden auch Aspiranten im 0° als Kundschafter aufgenommen. Höhere Grade sind auch hier nicht zulässig.

Der Gardiarch:
Jede Einheit braucht einen Anführer und Sprecher. Diese Funktion erfüllt der Gardiarch. Er erhält Anweisungen für den Einsatz vom Ordensmeister oder vom Hauskapitel und hat diese auszuführen. Abgesehen von Sondermissionen, die ein genaues vorab geplantes Vorgehen verlangen, steht dem Gardiarchen die Umsetzung der Anweisungen frei. Der Gardiarch hat bei unvorhergesehenen Vorkommnissen alle notwendige Entscheidungsgewalt, um Gefahren von der Garde und der Mission abzuwenden, gleichzeitig aber Rechenschaftspflicht. Um Gardiarch zu werden, ist daher eine Prüfung sowohl der Rechts- und Magiekunde als auch der Führungsqualitäten zu absolvieren.
Grade: Gardiarchen bekleiden den 2°. Zulässig ist zudem auch der 3°, dies kommt in der Praxis jedoch kaum vor. Es ist üblich, dass Magier als Gardiarchen bevorzugt werden, auch wenn dies den Prinzipien widerspricht. Laien sind aber ebenso zulässig.

Nach der Gardenebene gibt es drei Ebenen (Haus-, Provinz- und Hochebene) der Ordensführung, die sich jeweils nach dem gleichen Schema in Assistenten, Kapitel und Leiter gliedern lassen. Außen vor steht einzig der Ordenssprecher im Gildenrat, der sich als einziger in kein Schema fügen lässt.

Der Adiutor:
Assistenten haben die Aufgabe, einem Ordensmeister oder Kapitular mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und routinemäßige Aufgaben abzunehmen. In einem Haus sind dies meist junge Ordensgeschwister, die nach dem Aufstieg in den inneren Zirkel Gelegenheit zur Orientierung erhalten, in den Burgen hingegen sind dies oft auch altgediente Mitglieder, deren Erfahrung vom Groß- oder Hochkapitel sehr geschätzt wird. In großen Häusern ist jedem Kapitularen und dem Meister ein Assistent zugeteilt, in kleineren Häusern fächern sich die Aufgabenfelder meist etwas auf. Tatsächlich sind Assistentenämter recht beliebt, denn sie bieten recht freie Entfaltungsmöglichkeiten bei relativ geringer Verantwortung
Grade: Adiutoren haben in der Regel den 3° bis 5° inne, wobei in einem Domus nur Adiutoren des 3° üblich sind. In äußerst seltenen und verdienten Fällen kann ein Assistent auch den 6° innehaben.

Der Defensorius:
Dem Marschall (Def) obliegt die Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft des Ordenshauses. Dies betrifft zum einen den Zustand des Haus einschließlich der Stallungen, zum anderen die alltägliche Ausbildung der Gardisten bishin zur Wacheinteilung. Der Großmarschall (MDef) hat darüber hinaus das Zusammenwirken der Häuser in einer Provinz zu überwachen, die Verteilung von Personal und Rüstzeug zu koordinieren und regelmäßig Gutachten zur allgemeinen Lage einzuholen.
Der Hochmarschall (MaxDef) hat in erster Linie eine Beraterfunktion für den Hochmeister sowie repräsentative Aufgaben. Seine Haupttätigkeit ist es, die Gutachten der Großmarschälle zu sichten und gegebenenfalls Ratschläge an die Provinzen auszugeben. Eine echte Weisungsbefugnis besitzt der Hochmarschall nicht. Die Zentralprovinz wird heute, wie es lange Jahre praktiziert wurde, von Gareth aus verwaltet.
Grade: Der Defensorius ist in der Regel ein Laie, üblicherweise des 4°, das Amt steht jedoch ebenso auch Magiern offen. Unüblich, aber sehr wohl zulässig sind auch der 5° und 6°. Der Defensorius Magnus ist üblicherweise ein Laie 5° - auch hier kann ebenso ein Magus, bzw. ein Mitglied 6° das Amt führen. Der Defensorius Maximus kann nur ein Laie des 6° sein!

Der Iuratius:
Der Justiziar (Iur) hat zunächst einmal die Aufgabe, die Gesetzeslage des Standortes und des Einflussgebietes zu verinnerlichen, um im Falle eines Einsatzes die notwendigen Kompetenzen zu kennen und vor Übertretungen zu warnen. Somit ist er für rechtskundliche Beratungen und Expertisen in der Einsatzplanung zuständig. Seine Pflicht ist zudem, neue Gesetze und Erlasse bekannt zu machen. Auf der Provinzebene kommt die Abwehr von Spitzeln und Verrätern hinzu. Der Großjustiziar (MIur) hat dafür Sorge zu tragen, dass subversive Elemente keinen Schaden anrichten und hat damit eine ordensinterne inquisitorische Aufgaben.
Auch der Hochjustiziar (MaxIur) hat repräsentativen Charakter und dient ebenso als Berater wie der Hochmarschall. An der Hochburg verwaltet der Hochjustiziar einen Katalog magischer Signaturen und hält Überblick über ehedem gefällte Urteilssprüche.
Grade: Magier und Laien bis zum 6° üben das Amt gleichermaßen aus. Der Iuratius hat in der Regel den 4° und der Iuratius Magnus den 5°. Der Iuratius Maximus muss den 6° innehaben.

Der Archivarius:
Der Archivar (Arc) führt die Schriftensammlung und die Bibliothek des Hauses und wacht darüber, dass Schriftstücke nur an die jeweils befugten Ordensgeschwister ausgegeben werden. Neben der Verwaltung des Wissens, obliegt dem Archivar aber auch die Akquisition neuer Erkenntnisse, also das Aufnehmen von Berichten, sowie das gezielte Beauftragen von Erkundungseinsätzen. An der Burg nutzt der Großarchivar (MArc) auch die Exploratores als Spitzel und Späher und sorgt für den regelmäßigen aber geheimen Informationsaustausch mit den Häusern.
Wie die übrigen Hochkapitulare ist auch der Hocharchivar (MaxArc) zunächst Berater des Hochmeisters und Repräsentant des Ordens. Gleichsam laufen hier Informationsströme aus den Provinzen zusammen.
Grade: Auch hier ist im Haus der 4° und in der Burg der 5° gefordert, wobei aber auch der 6° gehalten werden kann. In der Regel wird der Posten von einem Magier bekleidet. Der Archivarius Maximus hat den 6° und muss auf jeden Fall Magier sein.

Der Cubicularius:
Die alltägliche Verwaltung obliegt dem Kämmerer (Cub), der für die Bestände von alchimistischen Rohmaterialien ebenso zu sorgen hat, wie für Speis und Trank. Der Kämmerer verwaltet die Magazine und führt die Ordenskasse. In größerem Rahmen tut dies auch der Großkämmerer (MCub), der insbesondere auf eine sinnvolle Verteilung der Finanzmitteln in der Provinz zu achten hat und auf die sichere Überführung von Geldern und Gütern.
Der Hochkämmerer (MaxCub) hat wiederum den Hochmeister zu beraten und repräsentative Zwecke zu erfüllen. Von Perricum aus achtet der Hochkämmerer vor allem darauf, dass die Einkünfte z.B. von den passiven Mitgliedern regelmäß fließen, deren Verteilung jedoch wird ebenfalls von Gareth aus vorgenommen.
Grade: Entsprechend den Justiziarsämtern.

Der Ordensmeister:
Der Magister Ordinis (MO) steht dem Ordenshaus vor und führt die Amtsgeschäfte, wie es von der Ordensburg angewiesen wird. Er koordiniert die Ordensgeschäfte seines Hauses und trifft eigenständige Entscheidungen über Art, Umfang und Zeitpunkt von Einsätzen der Grauen Garden, wobei er sich durch die Kapitulare und Assistenten beraten lässt. Der Großmeister (MMO) koordiniert entsprechend die Ordensangelegenheiten für die ganze Provinz und bildet mit den übrigen Großmeistern den Hohen Rat. Dieser wiederum hat zusammen mit dem Hochmeister (MaxMO) alleinig Beschlusskraft in Bezug auf die Regularien und Anweisungen des Ordens.
Grade: Der Magister Ordinis kann den 5° oder 6° führen. In der Mehrzahl ist dies ein Magus 5°. Ein Magister Magnus Ordinis muss Magier des 6° sein, der Magister Maximus Ordinis muss Magier des 7° sein.

Der Scholarius Magnus:
Der Großscholar ist der designierte Nachfolger eines Großmeisters und wird in der Regel von diesem selbst benannt. Das dient dem Zweck, dass im Falle des plötzlichen Ablebens eines Großmeisters die Provinz nicht führungslos bleibt, und der Rohalsstab eine Affinität zum künftigen Träger aufbauen kann - oder umgekehrt.
Grade: Der Scholarius Magnus führt üblicherweise den 5°, kann in Ausnahmefällen jedoch auch den 6°, innehaben. Als designierter Nachfolger eines Großmeisters kann der Scholarius nur ein Magier sein.

Der Convocatus Ordinis:
Der Ordenssprecher vertritt den Ordo Defensores Lecturia im Gildenrat und bildet damit das Verbindungsglied zwischen der Gilde und dem ODL. Er setzt sich vor dem Gildenrat für die Belange des Ordens und der akademischen Lehre ein und wacht gleichsam bei der Beschlussfassung im Rat über die Rechtmäßkeit der gefassten Beschlüsse. Diese werden dem Orden zur Kenntnis gegeben und gegebenenfalls zur Umsetzung anempfohlen. In strittigen Punkten, verteidigt der Ordenssprecher vor dem Rat die Rechte der Magier.
Der Convocatus Ordinis (CO) wird auf sieben Jahre vom Hohen Rat eingesetzt, meist handelt es sich um verdiente Ordensmeister. Nach Ablauf der sieben Jahre tritt der Ordenssprecher zumeist ein Assistentenamt an einer Burg an, selten nur beruft man sie zurück an ein Ordenshaus.
Grade: Der Convocatus Ordinis hat üblicherweise den 5° inne, einige wenige Verdiente führen jedoch den 6°. Als Repräsentant und stimmberechtiger Sprecher des ODL darf dieses Amt nur von einem Magier bekleidet werden.

'Tabelle';return true

Übersichtstabelle über die Anforderungen der Ordensämter